Brandschutz im Holzbau

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Spezialgebiet – Brandschutz im Holzbau

Holzbau und Brandschutz in einem Satz. Das klingt zuerst ziemlich widersprüchlich. Wie kann Holz, welches brennbar ist, einen vernünftigen Brandschutz erfüllen?

Mit den geltenden Brandschutzvorschriften – BSV 2015 der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF – können Holzbauten in allen Gebäudekategorien und Nutzungen errichtet werden. Bei der Definition des Feuerwiderstandes wird eine Konstruktion mit brennbaren Anteilen, den nicht brennbaren Bauteilen gleichgestellt.

Mithilfe der Lignum können Gebäude bis zu einer Gesamthöhe von 30 m mit Nutzungen wie Wohn-, Büro- und Schulhäuser oder Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte als Holzbau realisiert werden. Sogar Umsetzungen von Holz-Hochhäuser sind möglich. Auch wenn die Rahmenbedingungen für tragende und brandabschnittsbildende Holzteile bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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